Kündigungsfrist Schweiz berechnen — Art. 335b/335c OR
Eintrittsdatum und Kündigungsdatum eingeben, Probezeit bei Bedarf anpassen — der Rechner ermittelt Dienstjahr, gesetzliche Frist und frühestes Vertragsende nach Schweizer Obligationenrecht.
Angaben zum Arbeitsverhältnis
Eintrittsdatum und Kündigungsdatum eingeben — die Vorschau rechts wird automatisch aktualisiert.
Nur aktivieren, wenn Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) eine von Art. 335c OR abweichende Frist vorsieht.
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Über Art. 335b/335c OR
Während der Probezeit (gesetzlich der erste Monat, vertraglich bis zu 3 Monate) kann jederzeit mit 7 Tagen Frist gekündigt werden. Danach gelten gestaffelte Fristen zum Monatsende: 1 Monat im ersten Dienstjahr, 2 Monate vom zweiten bis neunten Dienstjahr, 3 Monate ab dem zehnten Dienstjahr. Diese Fristen gelten gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer und dürfen vertraglich abweichend geregelt werden — unter 1 Monat jedoch nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur im ersten Dienstjahr (Art. 335c Abs. 2 OR).
- Rechtsgrundlage
- Art. 335b, 335c Obligationenrecht (OR), SR 220
- Gültigkeitsland
- Schweiz
- Klassifikation
- A — gesetzlicher Standardwert, vertraglich überschreibbar
- Primärquelle
- Fedlex (fedlex.admin.ch), Systematische Rechtssammlung SR 220
- Letzte Prüfung
- 2026-07-26
Was dieser Rechner nicht abbildet
4 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
- Kündigungsschutz-Sperrfristen (z. B. bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst nach Art. 336c OR) — der Rechner ermittelt nur die reguläre Frist, nicht ob im Einzelfall überhaupt gekündigt werden darf.
- Eine mögliche Verlängerung der Kündigungsfrist bei Anspruch auf den Urlaub des anderen Elternteils (Vaterschafts-/Betreuungsurlaub, Art. 335c Abs. 3 OR) wird nicht automatisch berechnet.
- Abweichende Regelungen durch Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder Normalarbeitsvertrag (NAV) müssen manuell über das Override-Feld eingetragen werden.
- Ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheit eine kantonale Beratungsstelle oder Anwältin/Anwalt konsultieren.
Häufige Fragen
Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist in der Schweiz?
Nach Ablauf der Probezeit gilt nach Art. 335c OR: im ersten Dienstjahr 1 Monat, vom zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr 2 Monate, ab dem zehnten Dienstjahr 3 Monate — jeweils kündbar auf das Ende eines Monats, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wie lange dauert die Probezeit und welche Frist gilt währenddessen?
Als Probezeit gilt gesetzlich der erste Monat des Arbeitsverhältnisses (Art. 335b OR), kündbar mit 7 Tagen Frist auf jeden beliebigen Tag. Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag kann die Probezeit auf bis zu drei Monate verlängert oder verkürzt werden.
Gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die gleiche Kündigungsfrist?
Ja. Anders als in Deutschland sind die gesetzlichen Kündigungsfristen nach Art. 335c OR für beide Vertragsparteien identisch — es gibt keine längere Frist nur für den Arbeitgeber.
Ist der Kündigungsfrist-Rechner kostenlos und werden Daten übertragen?
Ja, die Nutzung ist kostenlos und ohne Anmeldung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal im Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen oder gespeichert.
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